Risikomanagement nach Trinkwassereinzugsgebietsverordnung
Die Trinkwassereinzugsgebietsverordnung (TrinkwEGV) regelt das Risikomanagement für die Einzugsgebiete von Trinkwassergewinnungsanlagen.
In diesem Zusammenhang mussten alle Betreiber von Trinkwassergewinnungsanlagen bis zum 12.11.2025 die erste Risikobewertung an die zuständige Aufsichtsbehörde übermitteln. Bei dieser Bewertung haben wir einige Kunden unterstützt und unter Verwendung des GW-Managers (https://gw-manager.com/anwender) die Datenabgaben erstellt.
Diese umfassen eine Beschreibung der Trinkwassereinzugsgebiete, die Bestimmung von Gefährdungspotentialen im Einzugsgebiet mit eingehender Risikobewertung sowie die Festlegung von Risikomanagementmaßnahmen.